Wahlarzt

Was ist ein Wahlarzt?

Ich behandle Sie in meiner Ordination als Wahlärztin. Da ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen habe (Ausnahme Vorsorgeuntersuchung) und daher nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechne, erhalten Sie von mir eine privatärztliche Honorarnote (Rechnung), die Sie bar, per Bankomat, Kreditkarte oder mittels Zahlschein begleichen können.

Ihre Krankenkasse erstattet für jene Leistungen, die auch von Kassenärzten abgerechnet werden können, einen anteiligen Kostenersatz, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Private Krankenzusatzversicherungen bezahlen bis zu 100% des Honorars.

Bei der Beantragung des Kostenersatzes bin ich Ihnen gerne behilflich.

Abgerechnet wird sowohl nach erbrachten Leistungen, als auch nach Zeit, (das ärztliche Gespräch betreffend) in 5 Minuten Einheiten. Eine Erstordination bis 15 min. kostet 64 Euro, ein Erstgespräch mit einer Dauer zwischen 30 und 60 Minuten würde beispielsweise zwischen 98 und 166 Euro kosten. Im Vorzimmer der Praxis liegt eine Praxismappe auf, in der Sie die meine Tarife einsehen können, ich gebe Ihnen aber natürlich auch gerne persönlich Auskunft.

AUSNAHMEN:
Für die Verrechnung von Vorsorgeuntersuchungen habe ich einen Vertrag mit den Krankenkassen. Diese Leistung wird daher direkt (wie bei einem Kassenarzt) mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie aber dass dies nur den gesetzlichen Umfang der Vorsorgeuntersuchung umfasst. Auch bei echten Notfällen (Erste Hilfe) entstehen Ihnen keinerlei Kosten. In diesem Fall kann ich ebenfalls direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.